Krankenkasse
Krankenkassen übernehmen über die Zusatzversicherung (Alternativ- oder Komplementärmedizin) einen Teil der Behandlungskosten. Eine ärztliche Überweisung ist nicht notwendig.
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Bitte informieren Sie sich vor Ihrem ersten Termin bei Ihrer Krankenkasse über deren individuellen Bedingungen.
Als eidg. diplomierte GDK-Osteopathin bin ich von allen Krankenkassen anerkannt.
Bei Unfällen ist die Kostenübernahme gesetzlich nicht geregelt. Mittlerweile übernehmen die meisten Unfallversicherungen freiwillig einen Teil der Behandlungskosten. Bitte informieren Sie sich vorgängig bei Ihrer Unfallversicherung über die eventuelle Kostenübernahme und ob eine ärztliche Überweisung verlangt wird.
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Die IV übernimmt bis heute keinen Anteil der Behandlungskosten.